Geschäfts-und Zahlungsbedingungen - Pläne

1. Allgemeines

Diese allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Firma CADFire und dem Auftraggeber. Sie tritt spätestens mit Beginn der Dienstleistung in Kraft.

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die hierzu im Widerspruch stehen, erkennt der Auftragnehmer nicht an. Sie gelten nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt.

Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Leistungsinhalt

Der Auftragnehmer erstellt die Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 4844-3, die Feuerwehreinsatzpläne gemäß DIN 14095.

Es ist Sache des Auftraggebers, die zur Erstellung der Pläne vorhandenen notwendigen Daten und Parameter zu liefern. Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Unterlagen, insbesondere Grundrisse und Lagepläne der Baulichkeiten, dem Auftragnehmer vorzulegen. Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Erfassung der erforderlichen Daten und Parameter den Auftragnehmer zu unterstützten.

Bezüglich der Planung der Fluchtwege sind lediglich die optisch wahrnehmbaren Gegebenheiten maßgebend. Auf optisch nicht wahrnehmbare Gegebenheiten muss der Auftraggeber hinweisen, damit diese in die Planung einbezogen werden können. Eine bereits vorhandene Beschilderung wird bei der Anpassung der Fluchtwege berücksichtigt. Es erfolgt keine Prüfung der gesetzlichen Anforderung an Flucht- und Rettungswege. Es ist Sache des Auftraggebers erforderliche Genehmigungen einzuholen. Vorliegende Entscheidungen der Behörde werden vom Auftragnehmer in die Planung mit einbezogen, wenn diese dem Auftragnehmer mitgeteilt sind.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise im schriftlichen Auftrag. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen gelten erst bei Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers als Erfüllung. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen. Aufrechnungen kann der Auftraggeber nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen vornehmen.

Die Zahlungen sind wie folgt fällig:

Variiert nach Auftrag.

Soweit die Rechnungen nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt sind, ist der Auftraggeber in Verzug.

4. Urheberrecht

Das Urheberrecht für die erstellten Flucht- und Rettungspläne und Feuerwehreinsatzpläne verbleibt beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Pläne für eigene oder fremde Zwecke zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen.

5. Gewährleistung

Soweit der Auftragnehmer seine Pflichten aus dem Auftrag verletzt, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt auch für Mangelfolgeschäden. Schadenersatzansprüche wegen Verzugs des Auftragnehmers sind außer bei mindestens grob fahrlässigen Verschulden ebenfalls ausgeschlossen.

Für die Regulierung dieser Ansprüche muss unverzüglich eine Schadensrechnung dem Auftragnehmer übermittelt werden.

6. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für den Auftragnehmer ist der Betriebssitz, für den die Pläne zu erstellen sind. Erfüllungsort für den Auftraggeber ist der Sitz des Auftragnehmers.

Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers als vereinbart.