Flucht-und Rettungspläne
nach DIN 4844-3

Beschreibung

Flucht- und Rettungspläne dienen Personen zur ersten Orientierung in einem Gebäude. Sie beinhalten:
  • Flucht- und Rettungswege
  • Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen
  • Lage der brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Regeln für das Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
Die Verpflichtung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen ergibt sich laut § 55 ARbStättV:

„Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen „Flucht- und Rettungsplan“ aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Die Flucht- und Rettungspläne sind an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszuhängen.“


Leistungsbeschreibung

Die Darstellungen von Flucht- und Rettungsplänen erfordern individuell gefertigte Lösungen, da sie sich nach der Architektur und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten richten. Durch die komplette Eigenanfertigung sind wir völlig unabhängig und können uns problemlos auf Ihre Wünsche und örtliche Vorschriften einstellen.

Sie erhalten alles aus einer Hand:
  • Digitalisierung Ihrer Grundrissdaten
  • örtliche Begehung
  • Erstellung nach DIN 4844-3
  • Abstimmung mit den Behörden
  • Rahmungen nach Ihren Wünschen und Bedarf (laminiert, langnachleuchtend....)
Sämtliche Produkte werden selbstverständlich nach gültigen DIN Normen und Ihren individuellen Wünschen erstellt.

Angebot

Sie benötigen ein Angebot? Kein Problem!

Aufgrund der individuellen Architektur eines Gebäudes, erstellen wir für jedes Projekt ein maßgeschneidertes Angebot.

Wir benötigen:
  • Grundrisspläne (digital oder in Papierform)
  • Lageplan (digital oder in Papierform)
Sollten keine Pläne mehr vorhanden sein, besuchen wir Sie vor Ort! Wir erstellen Ihnen nach der Objektbegehung ein spezielles, kundenfreundliches Angebot.